Regeln für die Benutzung des Hundeparks
Hundefreilauf soll allen Teilnehmern Freude machen, deshalb geht es leider nicht ohne Regeln. Diese Regeln sind von jedem Nutzer einzuhalten:
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Alle Hunde, die unseren Hundefreilauf nutzen möchten, dürfen keine ansteckenden Erkrankungen oder Symptome solcher Erkrankungen haben.
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Die Hunde müßen geimpft sein, wir empfehlen auch eine regelmäßige Entwurmung.
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Da manche Rüden unter der Läufigkeit der Hündinnen zu stark leiden und auch ein ungewolltes Decken vermieden werde soll, dürfen läufige Hündinnen den Platz nicht betreten.
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Das Gelände ist zwar eingezäunt, trotzdem dürfen die Hunde nicht unbeaufsichtigt sein. Den Anweisungen des anwesenden Personals ist folge zu leisten.
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Hunde buddeln gerne. Dafür gibt es unsere 5 x 10 m großes Buddelfeld. Ausserhalb dieses Feldes gegrabene Löcher sind deshalb wieder zu zumachen. Löcher im Zaun oder andere Beschädigungen, die für Mensch und/oder Tier gefährlich werden könnten sind umgehend zu melden, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
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Der Hundebesitzer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Kotabsatz und andere Verunreinigungen, spätestens wieder beim Verlassen des Geländes, entsorgt werden.
Haftung
- Personen- und Sachschäden sind vom jeweiligen Hundebesitzer selbst zu tragen.
- Es wird eine Hundehaftpflichtversicherung empfohlen.
- Eltern haften für Ihre Kinder.
- Das Betreten des Geländes ist auf eigene Gefahr.
- Bitte haben Sie Verständnis, dass keinerlei Schadensersatzansprüche an den Betreiber gestellt werden können.